Informationen für Antragssteller
Wir suchen erneut innovative Projektideen für die Weiterentwicklung der Agrar-, Wald- und Ernährungswirtschaft in Niedersachsen. Der neunte EIP-Agri-Projektaufruf in Niedersachsen startet am 1.8.2025. Die Abgabefrist endet am 15.10.2025 um 12 Uhr.
Die Projektskizzen müssen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen als EIP-Agri-Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Auf der Website der Kammer erhalten Sie alle benötigten Unterlagen des Projektaufrufs. Wir als „Netzwerk EIP Agrar & Innovation Niedersachsen“ beraten Sie inhaltlich bei der Konzeption der Förderanträge und der Suche nach potenziellen Kooperationspartnern. Zudem geben wir eine Einschätzung zur Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Antrags. Wenden Sie sich bei Fragen oder für eine erste inhaltliche Rückmeldung zu Ihrer Projektidee bitte frühzeitig an uns.
Thematische Schwerpunkte können sein:
a) Entwicklung wettbewerbsfähiger, ressourcenschonender und tierartgerechter Produktionssysteme in der konventionellen und ökologischen Tierhaltung. Dabei sollten die Bedürfnisse aller Teilnehmer der Wertschöpfungskette in den Blick genommen werden. Innovative Konzepte für den Stall der Zukunft, die Verbesserung der Tiergesundheit und die weitere Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes sind hier denkbare Ansätze.
b) Weiterentwicklung von wettbewerbsfähigen Ackerbau-, Grünland- und Dauerkulturbewirtschaftungssystemen für ein Ressourcen schonendes und effizientes Nährstoff- und Pflanzenschutzmanagement im konventionellen und ökologischen Landbau. Beiträge sind unter anderem denkbar zur effizienteren und transparenten Verfolgung und Dokumentation (z.B. über Sensorik und Digitalisierungslösungen) der Nährstoffströme für die Stoffstrombilanz, auch als Datengrundlage für ein verbessertes Management. Innovationen des Pflanzenbaus (auch alternative Acker- und Gartenbaukulturen), praxisgetriebene Neuentwicklungen in der Ausbringungstechnik für Pflanzenschutzmittel, neue Organisationsformen und Geschäftsmodelle (z. B. smart services) werden gesucht, die zur Verringerung der Belastung des Grund- und Oberflächenwassers beitragen können.
c) Weiterentwicklung von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungssystemen und der nachgelagerten Wertschöpfungskette im Hinblick auf eine Verbesserung der Treibhausgas (THG) Bilanz. Hierzu könnten z. B. innovative Pflanzenbaukonzepte oder auch der Anbau von Torfersatzstoffen gehören.
d) Entwicklung einer nachhaltigen und Ressourcen schonenden Bioökonomie. Die Biologisierung der Wirtschaft, also der Einsatz von biologischen Innovationen in Produktionsprozessen, kann hierzu einen Beitrag leisten. Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit stehen dabei nicht im Widerspruch zueinander. Darunter fällt etwa die Verwendung biologischer, nachwachsender Ressourcen in der Produktion, um nachhaltigere Produkte zu erzeugen. Auch der Ersatz von chemischen Hilfsmitteln wie Pflanzenschutzmittel und Antibiotika durch Einsatz biotechnologischer und mikrobieller Lösungen ist denkbar. Vorstellbar sind ebenfalls Projekte zu alternativen Kulturen mit neuen Wertschöpfungsketten. Ansätze können auch z. B. systemische Bodengesundheit-Konzepte oder die Entwicklung dazugehöriger tragfähiger Geschäftsmodelle beinhalten.
e) Innovationsimpulse aus der landwirtschaftlichen Praxis oder sog. „frugale“ Innovationen, also vereinfachte und anwendungsorientierte Lösungen bilden ebenfalls einen Schwerpunkt der Maßnahme.
f) Innovationen durch Alternative Antriebe in der Landwirtschaft, die unter anderem Elektroantriebe oder Antriebe mit alternativen Kraftstoffen umfassen. Diese bieten das Potenzial, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft zu erhöhen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet in diesem Jahr das Thema Circular Economy:
Das Konzept der Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) beschreibt ein Wirtschaftssystem, das darauf abzielt, Ressourcen nachhaltig und schonend zu nutzen und Abfall zu vermeiden bzw. zu Nebenströmen mit Wertschöpfungspotenzial zu entwickeln. Bereits bei der Konzeption und Produktentwicklung werden Aspekte wie die Nutzung von Rest- und Nebenströmen, eine möglichst lange Nutzungsdauer sowie eine spätere Wiederverwendung berücksichtigt. Derzeit gewinnen biotechnologische Verfahren bei der Etablierung von Kreislaufkonzepten aufgrund ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten zunehmend an Bedeutung. Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft trägt zur Einsparung von Primärrohstoffen, dem Einsatz von Sekundärmaterialien sowie zur Optimierung der Abfallerzeugung und -bewirtschaftung beitragen.
Wichtige Neuerungen seit dem sechsten Projektaufruf:
- Forstwirtschaft förderfähig: Neben Innovationen für die Landwirtschaft können von nun an auch Innovationen für die Forstwirtschaft gefördert werden. Das bedeutet auch, das von nun an entweder ein land- ODER ein forstwirtschaftlicher Betrieb als Praxispartner teil eines EIP-Projekts sein müssen.
- Geistiges Eigentum: EIP-Agri in Niedersachsen unterliegt nicht mehr dem ‚Open-Source-Ansatz‘, d.h. im Projekt entwickeltes geistiges Eigentum kann exklusiv durch das jeweilige Unternehmen genutzt werden, beispielsweise über Patenteinreichungen. Die Verpflichtung, einen aussagekräftigen Abschlussbericht vorzulegen, in dem deutlich wird, wie das im Projekt untersuchte innovative Werkzeug oder der innovative Prozess in die Praxis integriert werden kann, besteht jedoch weiterhin.
- Förderquoten für nicht landwirtschaftliche Unternehmen: Unternehmen, Startups und wirtschaftlich tätige Wissenschaftsinstitute erhalten eine 50% Förderung.
Häufig gestellte Fragen - FAQ zum EIP-Antrag
Bitte wenden Sie sich mit einer konkreten Projektidee und ggf. geeigneten Projektpartnern frühzeitig an uns. Wir unterstützen sich neu gründende und bestehende Projektteams, genannt Operationelle Gruppen (OG), bei der Planung, Umsetzung und Abwicklung ihrer Projekte und vermitteln Kontakte und Vernetzungen mit anderen Gruppen, Akteuren und Fachexperten, auch über Niedersachsen hinaus. So erreichen Sie uns:
Dr. med. vet. Katja Kulke Themenmanagerin EIP Agri und Bioökonomie ☎ 0511 760 726 86 ✉ k.kulke@nds.de |
Fabian Storm Geschäftsstellenleiter ☎ 0511 760 726 70 ✉ f.storm@nds.de |
Bei inhaltlichen Fragen zu ihrem Förderantrag helfen wir Ihnen gerne direkt weiter. Wir vermitteln mögliche Projektpartner und geben eine erste Einschätzung zur Erfolgswahrscheinlichkeit ihrer Projektidee (ohne Gewähr). So erreichen Sie uns:
Dr. med. vet. Katja Kulke Themenmanagerin EIP Agri und Bioökonomie ☎ 0511 760 726 86 ✉ k.kulke@nds.de |
Fabian Storm Geschäftsstellenleiter ☎ 0511 760 726 70 ✉ f.storm@nds.de |
Bei Fragen zu förderrechtlichen Inhalten bzw. formalen Abläufenhilft Ihnen die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) als EIP-Agri-Bewilligungsbehörde weiter. So erreichen Sie die LWK:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
FB Agrarförderung AG 2.1.1
Mars-la-Tour-Straße 1 - 13
26121 Oldenburg
Tel.: 0441 801-409 oder -333
Ein Projektteam, eine sogenannte Operationelle Gruppe (OG), kann bis zu 500.000 EURO Förderung für einen Zeitraum von 3 Jahren erhalten. Kürzere Laufzeiten sowie eine kostenneutrale Verlängerung des Projekts sind möglich.Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteil- oder Vollfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Laufende Ausgaben der Zusammenarbeit werden zu 100 % gefördert.
Außerdem erhalten 100 % der förderfähigen Ausgaben: nichtgewerblich tätige Einrichtungen (wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Gebietskörperschaften), Unternehmen der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Urproduktion sowie forstwirtschaftliche Unternehmen, land- und forstwirtschaftliche Berater.
Darüber hinaus erhalten 50 % der förderfähigen Ausgaben: kleine und mittlere Unternehmen außerhalb der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Urproduktion und der Forstwirtschaft, gewerblich tätige Forschungseinrichtungen.
Ein Projektteam, genannt Operationelle Gruppe (OG), muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, wovon mindestens ein Mitglied der OG ein Unternehmen der Land- oder Forstwirtschaft, des Gartenbaus (Urproduktion) oder der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist und am Projekt aktiv mit einem eigenen Arbeitspaket beteiligt ist. Mitglieder einer OG können natürliche und/oder juristische Personen des öffentlichen und/oder des privaten Rechts sein, die über die erforderliche und notwendige Expertise zur Umsetzung des Projekts verfügen.
Gefördert werden die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit des Projektteams (Operationelle Gruppe) und die Ausgaben für die Durchführung der Innovationsprojekte, die die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie den Gartenbau beinhalten. Eine Innovation kann sich auf neue, aber auch auf herkömmliche Verfahren in einem neuen geografischen oder Umweltkontext stützen.
Im Rahmen der EIP Agri werden Innovationsprojekte gefördert, die einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tiergerechte Agrar- und Ernährungswirtschaft leisten. Dies soll durch einen verbesserten Wissenstransfer zwischen Praxis und Wissenschaft erfolgen.
Gemäß EU-Leitlinie EIP Agri kann die Förderung sowohl „Ideen, die erfolgreich in die Praxis umgesetzt werden“ betreffen, als auch „Aktivitäten, die auf Innovationen ausgerichtet sind“. Der Innovationsprozess ist ergebnisoffen und weit gefasst; er beinhaltet Pilotprojekte sowie Projekte, die die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft umsetzen.
Wichtiges Merkmal der Innovationsprojekte ist ein starker Praxisbezug mit Fokus auf eine konkrete Herausforderung der Land- oder Ernährungswirtschaft. Der Austausch zwischen Praxis und Forschung soll interaktiv erfolgen und die Landwirte eine aktive Rolle einnehmen. Die Förderung reiner Forschungsprojekte ist nicht möglich.
Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat EIP-Agri durch die Richtlinie „Förderung von Operationellen Gruppen und Innovationsprojekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ umgesetzt.
Anträge zur EIP-Agri-Maßnahme sind an die Bewilligungsbehörde an der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu stellen. Am ML ist ein Auswahlgremium mit der Begutachtung der Anträge betraut. Auf Grundlage der Empfehlungen des Auswahlgremiums entscheidet die Bewilligungsbehörde über die Anträge. Wichtige Formulare finden Sie hier und auf der Website der Niedersächsischen Landwirtschaftskammer. Sie können auch postalisch angefordert werden unter:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
FB Agrarförderung AG 2.1.1
Mars-la-Tour-Straße 1 - 13
26121 Oldenburg
Tel.: 0441 801-409 oder -333
Ihre Ansprechpartner
Fabian Storm ☎ 0511 760 726 70 |
Dr. med. vet. Katja Kulke ☎ 0511 760 726 86 |